Das ist unser vorrangiges Ziel. Es geht uns jedoch nicht darum Frauen zu übervorteilen. Wir setzen uns für ein Miteinander von Frauen und Männern ein.
Dazu gehört, dass wir als Förderverein unterstützen, wo es nötig ist. Über den Verein Autonomes Frauenzentrum e. V. unterstützen wir Frauen, die vor körperlicher Gewalt auf der Flucht sind. Wir unterstützen auch dabei, dass sich diese Frauen auch einmal eine Auszeit nehmen können.
Ebenso setzen wir uns als eigenständiger Verein Fördert Frau e. V. für Frauen ein, die etwas in ihrem Leben verändern wollen oder verändern müssen. Manchmal geht es dabei nicht nur um die eigene Person, sondern auch um ihre Kinder.
Wie Sie Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten, denn als eingetragener Verein unterliegen wir bestimmten Regelungen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie zu dem Anspruchskreis gehören.
Wir freuen uns auf Sie!
Voraussetzungen
Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit
Als gemeinnützige Organisation, die den Zweck der Mildtätigkeit verfolgt, müssen wir die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 AO der unterstützten Person nachweisen.
Nach § 53 Nr. 2 AO wird die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit bei Empfängern von Leistungen
- nach dem SGB II oder SGB XII,
- des Wohngeldgesetzes,
- nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes oder
- nach § 6a BKGG
als nachgewiesen angesehen. Als Voraussetzung für eine finanzielle Zuwendung durch unseren Verein muss ein Nachweis mittels einer Kopie des jeweiligen Leistungsbescheids, der für den Unterstützungszeitraum maßgeblich ist, oder einer Bestätigung des Sozialhilfeträgers vorgelegt werden (§ 53 Nr. 2 Satz 6 und 7 AO).
Projektträger, die durch unseren Verein unterstützt werden sollen, müssen diesen Nachweis ihrerseits führen und uns bei der Antragsstellung offenlegen.
Antrag auf finanzielle Unterstützung
Sie befinden sich aktuell in einer Notsituation und benötigen Unterstützung?
Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterstützung bei uns zu stellen. Diese gewähren wir in Form von Gutscheinen.
Bitte beschreiben Sie daher bitte genau, welchen konkreten Bedarf Sie haben und denken Sie an:
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie
- vollständige Adresse
- Nachweis der Hilfsbedürftigkeit
Bitte nutzen Sie das Formular, das wir für Sie vorbereitet haben.
Ihren Antrag senden Sie entweder per E-Mail an antrag@foerdertfrau-potsdam.de senden oder per Post an Fördert Frau e. V., Schiffbauergasse 4H, 14467 Potsdam.
Bei einem Antrag auf finanzielle Unterstützung fügen Sie bitte den Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit bei. Mehr Information dazu finden Sie unter Voraussetzungen.
Bewerbungsberatung
Anfrage Bewerbungsberatung
Der Erfolg einer Bewerbung steht oder fällt mit dem ersten Eindruck.
In der Regel werden Bewerbungen auf eine Stelle stark vorsortiert. Nur mit einer guten und modernen Bewerbung, die formal richtig ist, hat man die Chance zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Wir bieten Frauen einen kostenlosen Bewerbungscheck. Das Angebot richtet sich an Frauen, die Eigeninitiative zeigen und
- sich auf eine Stelle bewerben wollen
- Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen brauchen
- sich diese aber gerade nicht leisten können
In einem einstündigen Termin bekommen Sie professionelle Unterstützung zu den Punkten
- wie schreibe ich meinen Lebenslauf richtig
- wie soll eine Bewerbung aussehen
- welche Unterlagen werden benötigt
Sie interessieren sich für dieses Angebot?
Dann nutzen Sie bitte das neben stehende Kontaktformular für Ihre Anfrage. Bitte denken Sie an Ihre vollständigen Kontaktdaten und einer kurzen Beschreibung Ihrer aktuellen Situation. Wir setzten uns dann mit Ihnen in Verbindung.
Wie bei allen Projekten unseres Vereines handelt es sich hier um ein freiwilliges Angebot, auf das kein Anspruch besteht.